Altersvorsorge mit Minijob

Mehr Rente statt mehr Abzüge

Im Weihnachtsgeschäft oder bei der Inventur wird jede Hand gebraucht. Kommen Sie als Minijobber über die Verdienstgrenze von 520 Euro, müssen Sie mit höheren Abzügen rechnen. Um dies zu verhindern, können Sie mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Ihre Überstunden direkt in eine private Rente umwandeln lassen.

Altersvorsorge Minijob
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Minijobber haben das Recht auf betriebliche Altersvorsorge

Wie jeder Arbeitnehmer haben auch Minijobber einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil ihres Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Wer diese Chance nutzen will, muss aktiv werden: Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach den Möglichkeiten der Entgeltumwandlung, zum Beispiel über eine Direktversicherung. Die Umwandlungsvereinbarung wird im Arbeitsvertrag festgehalten. Von der betrieblichen Altersvorsorge profitiert übrigens auch Ihr Chef, denn er spart Sozialbeiträge.

Das Wichtigste zur betrieblichen Altersvorsorge mit einem Minijob

  • Mindestens 246,75 Euro pro Jahr müssen in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.
  • Maximal 282 Euro pro Monat dürfen vom Bruttogehalt umgewandelt werden.
  • Kurzfristige Minijobber haben keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.
  • Bei mehreren Minijobs parallel ist die Entgeltumwandlung nur einmal möglich.
  • Bei Jobwechsel nehmen Arbeitnehmer ihre erworbenen Betriebsrentenansprüche mit.
  • Auch bei Insolvenz des Arbeitgebers bleibt ihre private Zusatzrente erhalten.

Zuletzt aktualisiert am 1. Oktober 2022.