Eine Pflicht zur Steuererklärung gilt für die meisten Studenten nicht. Warum sollten sie sich den Papierkram trotzdem antun? Weil auch Studenten mit Rückzahlungen vom Finanzamt rechnen können, für die sich der Aufwand lohnt. Die Steuererklärung für Studenten ist meist schneller erledigt als gedacht.
Steuererklärung für Studenten
Tipps zu Verlustvortrag und Sonderausgabenabzug
Ihre erste Steuererklärung: Das sollten Sie im Blick behalten
Dann sollten Sie als Student eine Steuererklärung einreichen
Studenten sind verpflichtet eine Steuererklärung einzureichen, wenn
- sie selbstständig tätig sind,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Zinserträge erzielen,
- für mehrere Arbeitgeber gleichzeitig jobben oder
- Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld erhalten haben.
Für die Steuerklärung 2021 gilt die Abgabefrist bis spätestens 31. Juli 2022, sonst können Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Wenn Sie nur einen Job auf Lohnsteuerkarte bei einem Arbeitgeber haben oder wenn Ihre steuerlichen Einkünfte im Jahr 2021 den Betrag von 12.250 Euro nicht übersteigen, sind Sie nicht verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Sie können dies jedoch freiwillig tun. Die Einreichung einer Einkommensteuererklärung lohnt sich vor allem, um Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend zu machen. Ihre Steuererklärung können Sie bis zu sieben Jahre rückwirkend beim Finanzamt abgeben.
Rechnungen und Quittungen sammeln
Es lohnt sich für Sie als Student, Rechnungen und Belege zu sammeln, die Sie in Ihrer eigenen Steuererklärung entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten geltend machen können. Dazu zählen zum Beispiel Belege über Aufwände für Studiengebühren, Internetanschluss, Schreibmaterialien, Bücher, Fahrtkosten, Zinsen für den Studienkredit oder für den Umzug in die Universitätsstadt. Befindet sich der Lebensmittelpunkt am Studienort, sind Miete und allgemeine Lebenshaltungskosten nicht steuerlich abzugsfähig. Für größere oder besondere Ausgaben wie ein neues Notebook oder einen Sprachkurs sollten Sie Rechnungen zehn Jahre lang aufbewahren. Zwar müssen Sie die Belege seit 2018 nicht mehr zum Finanzamt schicken, aber bei Rückfragen vorlegen können.
Diese Pauschalen gibt es
Pauschalen sind feste Beträge, die Sie geltend machen können, ohne dass Sie dem Finanzamt dafür Belege vorzeigen müssen. Pauschalen anzugeben ist sinnvoll, wenn Ihre tatsächlich ausgegebenen Kosten die Höhe der Pauschale unterschreiten. Liegen Ihre Kosten jedoch über der Pauschale, sollte Sie den tatsächlichen Wert eintragen. Diese Pauschalen lohnen sich typischerweise für Studenten:
- Werbungskostenpauschale: Unter Werbungskosten können Sie Ihre Studienausgaben wie die Anschaffung eines neuen Laptops oder die Kosten für das Binden Ihrer Abschlussarbeit angeben. Beachten Sie: Erst in der Zweitausbildung wie dem Masterstudium können Sie diese Beträge als Werbungskosten absetzen. In Ihrer Erstausbildung ist dies leider nicht möglich. Die Werbungskostenpauschale beträgt 1000 Euro.
- Pendlerpauschale: Mit der Pendlerpauschale erhalten Sie unabhängig vom Verkehrsmittel für die ersten 20 Kilometer 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer einer einfachen Fahrtstrecke zurück. Ab dem 21. Kilometer sind es bereits 0,35 Euro.
- Umzugskostenpauschale: Wenn Sie aus Ihrem Elternhaus ausgezogen sind, können Sie als lediger Student 174 Euro in Ihre Steuererklärung eintragen. Bei späteren Umzügen können Sie eine Pauschale von 860 Euro geltend machen.
- Arbeitsmittelpauschale: Die Arbeitsmittelpauschale liegt bei 110 Euro und gilt für Arbeitsmittel wie zum Beispiel Bücher oder Büromaterial.
- Kontoführungspauschale: Kontoführungsgebühren können Sie bis zu 16 Euro geltend machen.
- Bewerbungskosten: Bewerbungen für Ihre Werkstudentenstelle können Sie mit 2,50 Euro pro Online-Bewerbung und 8,50 Euro für eine Print-Bewerbung absetzen.
Steuer-Software für Studenten
Mit ein wenig Vorbereitung ist Ihre Steuererklärung schnell erledigt. Halten Sie folgende Unterlagen griffbereit: Steuer-Identifikationsnummer, Jahreslohnsteuerbescheinigung sowie alle relevanten Rechnungen und Quittungen. Damit Sie nicht alle Pauschalbeträge und Steuersparmöglichkeiten im Kopf behalten müssen, gibt es Steuer-Tools. Diese vereinfachen das Ausfüllen der Formulare und unterstützen die Online-Übermittlung an das Finanzamt. Auch über das Programm ELSTER der Steuerverwaltung können Sie Ihre steuerlichen Daten beim Finanzamt abrufen, Ihre Steuererklärung digital erstellen und einreichen.
Sonderausgabenabzug für Studenten
Studienkosten angeben – zu viel gezahlte Steuern zurückholen
Zählt Ihr Bachelor-Studium als Erstausbildung, weil Sie davor keine Ausbildung oder kein anderes Studium abgeschlossen haben, gilt für die Steuer der Sonderausgabenabzug. Wichtig: Voraussetzung hierfür ist, dass Sie überhaupt Steuern auf Ihr Einkommen gezahlt haben. Indem Sie Ihre Kosten im Zusammenhang mit dem Studium in Ihrer Steuererklärung angeben, mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen. Sie erhalten Steuern zurück, die Sie zu viel gezahlt haben. Zu beachten ist jedoch, dass Sie diesbezüglich nur maximal 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben geltend machen dürfen. Wird das zu versteuernde Einkommen nur aufgrund der Sonderausgaben negativ, kann dies nicht weiter steuerlich verwertet werden.
Verlustvortrag für Studenten
So sammeln Sie Steuervorteile während des Studiums
Steuerlich interessanter wird es beim Masterstudium oder einem Bachelor nach einer Ausbildung. Dann dürfen Sie alle mit dem Studium zusammenhängende Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend machen. Übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, können Sie diese als Verlustvortrag in Ihrer Einkommenssteuererklärung verwenden. Der Verlustvortrag sind negative Einkünfte, die Sie ansparen und später in Jahren mit positiven Einkünften – zum Beispiel bei Ihrem Berufseinstieg – verrechnen können. Dieser wird solange vorgetragen, bis er komplett verbraucht ist. Die Höhe des Verlustvortrags kann nicht für ein einzelnes Jahr eingeschränkt werden. Erzielen Sie zum Beispiel in einem Jahr Einkünfte unter dem Grundfreibetrag und müssen somit keine Steuern zahlen, wird der Verlustvortrag trotzdem gegengerechnet und bietet Ihnen keinen steuerlichen Vorteil.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen.
Zuletzt aktualisiert am 30. März 2022